Elektronisches Vergabeverfahren

Zum 18. Oktober 2018 müssen Vergabestellen ein EU-Vergabeverfahren von A-Z elektronisch durchführen. Die Zukunft ist papierlos und heißt eVergabe. Städte und Gemeinden sollen bei der Auftragsvergabe mit Bits und Bytes arbeiten, anstatt seitenweise in Unterlagen zu blättern.

Brüssel beabsichtigt, die Arbeitsprozesse weiter zu digitalisieren und hat für EU-weite Vergabeverfahren eine Frist bis zum 18. Oktober 2018 gesetzt. Die Digitalisierung bietet viele positive Aspekte: Vergabestellen sparen Papier, Zeit und Geld. Das Verfahren ist standardisiert und rechtssicherer; die Ausschreibungsprozesse laufen insgesamt schneller. Bieter können elektronische Angebote bis zur letzten Minute der laufenden Angebotsfrist abgegeben; das Versendungsrisiko wird minimiert. Unterschriftspflichten entfallen im Rahmen der eVergabe grundsätzlich.

Bei einer eVergabe-Software werden die per Gesetz vorgegebenen Sicherheits- und Verschlüsselungstechniken voll erfüllt. Auf eine klassische Namensunterzeichnung in Form von elektronischen Signaturen kann verzichtet werden, da der Absender der Willenserklärung definiert und seine Erklärung geschützt ist. Damit gilt auch eine den Unterlagen beigefügte Eigenerklärung (z. B. „Eigenerklärung zu Tariftreue/Mindestlohn“) als unterzeichnet. Elektronische Signaturen sind zukünftig daher die Ausnahme und von Vergabestellen nur noch in Ausnahmefällen zu verlangen.