Veränderungen im Vergaberecht

Die Mitarbeitenden der KIS-Regionalbüros lassen sich regelmäßig zu aktuellen Veränderungen im Vergaberecht schulen. Gerne teilen wir unser Wissen und machen Verantwortliche in den Vergabestellen auf wichtige Neuerungen aufmerksam.

Weiterlesen

Umstellung auf Neusysteme

Referenzsschreiben der Gemeinde Rossdorf:

“Sie haben uns bei einer öffentlichen Ausschreibung für die Neubeschaffung von Druck- und Multifunktionssystemen fachkundig unterstützt. In enger Abstimmung mit den Projektverantwortlichen unserer Gemeinde wurde der zukünftige Bedarf ermittelt und durch Sie die umfänglichen Vergabeunterlagen, inkl. Bewertungsmatrizen, erstellt.

Nach Auswertung der Angebote fiel die Vergabeempfehlung für den wirtschaftlichsten Bieter auf einen regionalen Händler. Aufgrund der von KIS erstellten Vergabeunterlagen mussten wir, erfreulicherweise nach der Zuschlagserteilung, keine weiteren Leasing- bzw. Wartungsverträge des neuen Lieferanten akzeptieren.

Besonders hervorheben möchten wir auch, dass die Umstellung auf die neuen Systeme problemlos und ohne Störung der Arbeitsabläufe in unserer Gemeinde verlief.

Wir danken Ihnen für Ihre Beratung und kompetente Durchführung unseres Vergabeverfahrens. Mit ihrer Dienstleistung waren wir sehr zufrieden und empfehlen Sie uneingeschränkt und jederzeit weiter.”

Optimierung von Brandmeldeanlagen

Referenzschreiben der Stadt Cham:

“Im März 2016 wurden Sie von uns mit der fachlichen und betriebswirtschaftlichen Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wartungs- und Serviceverträge der Brandmeldeanlagen unserer Liegenschaften beauftragt.

Wir bestätigen Ihnen sehr gerne, dass Ihr Experte die Aufgabenstellung sehr fachkundig und äußerst professionell abgearbeitet hat:

Besonders positiv hervorheben möchten wir folgende Punkte:

– Die Bündelung der Anlagenwartungen auf nur noch zwei Lieferanten, was für uns Vorteile in der Administration und Wartungsterminplanung mit sich bringt, sowie damit verbunden die Reduzierung der Rechnungsstellungen.
– Die schnelle und pragmatische Abarbeitung des Themas, so dass wir von den Vorteilen bereits kurzfristig
profitieren können.

Für die angenehme, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Experten, möchten wir uns bedanken.

Die Zusammenarbeit mit Ihnen können wir uneingeschränkt empfehlen. Als Referenz stehen wir sehr gerne zur Verfügung.”

Kompetente Unterstützung

Referenzschreiben der Stadt Kitzingen:

“Ihr Büro war für die Stadt Kitzingen in der Bestandsaufnahme der wartungspflichtigen Anlagen in städtischen Gebäuden tätig. Ihr Experte hat die Aufgabe sehr kompetent und umfassend bewältigt, die Zusammenarbeit mit ihm war sehr angenehm.

Wir sind mit der geleisteten Arbeit nun in der Lage, unseren neu gebildeten Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement durch die Ausschreibung und Bündelung der Wartungsarbeiten einen großen Schritt nach vorne zu bringen. Eine weitere Zusammenarbeit mit Ihrer Firma würden wir sehr begrüßen.”

Vergaberechtsreform ab sofort wirksam

Die Reform des Vergaberechts tritt am 18.04.16 in Kraft. Sie betrifft die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte (geschätzter Auftragswert z. B. 209.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen) und soll die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfachen. Die wesentlichen Regelungen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht worden. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen, der Vergabeverordnung, der Sektorenverordnung und der Konzessionsvergabeverordnung geregelt. Durch die Reform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen umgesetzt. Damit entfallen ab sofort die VOL/A-EG sowie die VOF.

Eine wesentliche Neuerung: Das Vergabeverfahren soll künftig weitgehend elektronisch abgewickelt werden, die Umstellung auf elektronische Kommunikation (eVergabe) ist zwingend und muss bis 18.04.2018 in allen Stufen (Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen, Angebotsabgabe, Wertung und Zuschlag sowie vollständige Kommunikation) implementiert sein.

Aber Achtung: Bereits seit 18.04.2016 müssen die Vergabeunterlagen unentgeltlich, barrierefrei, vollständig und direkt abrufbar (§ 41 I VgV) auf einer geeigneten Plattform bereitgestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass Bietern unabhängig von einer Registrierung des Unternehmens Zugang zur Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen gewährt werden muss (§ 9 III VgV).

Weitere Änderungen betreffen u. a. die Auftragswertschätzung (Stichwort „funktionelle Betrachtungsweise“), die Verfahrensarten (Stichwort „Innovationspartnerschaft“), die einzuhaltenden Fristen, die Losaufteilung (Stichwort „Zuschlagslimitierung und Loskombination“) und die Angebotswertung.

Hier ein kurzer Auszug von wichtigen Neuerungen des GWB Teil 4 für Ausschreibungen im Oberschwellen-Bereich (jetzt ab 209.000,– € für Liefer- und Dienstleistungen):

  • Wahl des Vergabeverfahrens: Neu ist die Gleichrangigkeit von offenen Verfahren und nicht offenen Verfahren. §119 GWB : „Öffentlichen Auftraggebern stehen das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach ihrer Wahl zur Verfügung“
  • Neue Fristen: Die Angebotsfristen werden verkürzt. Für offene Verfahren beträgt die Frist nun nur noch mindestens 35 Tage (§15 VgV), die Teilnahmefrist im nicht offenen Verfahren beträgt mindestens 30 Tage. Können Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung erstellt werden, so sind die Fristen angemessen zu verlängern.
  • Vorgaben der elektronischen Kommunikation: Grundsätzlich hat der Auftraggeber elektronische Mittel für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zum Abruf bereitzustellen. Eine Registrierung darf nicht verlangt werden.
  • EEE „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“: Die EEE ersetzt die Eignungsnachweise. Der Erklärende hat zu versichern, dass einer Auftragsvergabe an ihn keine Ausschlussgründe entgegenstehen. Der Bewerber muss versichern, dass er die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt. Die Eignung ist jedoch nur vorläufig und muss vor Zuschlagserteilung belegt werden.

Unsere Experten verfügen über große Erfahrung bei nationalen und europaweiten Ausschreibungen und haben den Überblick über die aktuellen Neuerungen. Gerne bieten sie Ihnen Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung anstehender Ausschreibungen. Kontaktieren Sie uns.