Regionalität kein zulässiges Zuschlagskriterium

Zuschlagskriterien bezeichnen im Vergabeverfahren Faktoren, die der Auftraggeber bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.

Häufig geäußerter Wunsch von Vergabestellen ist es, regionale Dienstleister in Ausschreibungsverfahren besonders zu bewerten und die Regionalität als Zuschlagskriterium zu definieren. Dies ist nicht zulässig. Zuschlagskriterien beziehen sich immer auf die Leistungsinhalte von Angeboten, nur weil ein Dienstleister in der Region angesiedelt ist, führt er die Dienstleistung nicht besser aus.  Ein Zuschlagskriterium Regionalität hat keinen Auftragsbezug und wird als offen diskriminierend interpretiert.