Veränderungen im Vergaberecht

Die Mitarbeitenden der KIS-Regionalbüros lassen sich regelmäßig zu aktuellen Veränderungen im Vergaberecht schulen. Gerne teilen wir unser Wissen und machen Verantwortliche in den Vergabestellen auf wichtige Neuerungen aufmerksam.

  • Prüfen Sie mögliche Russland-Verflechtungen Ihrer Auftragnehmer: Seit dem 09.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge und Konzessionen im Oberschwellenbereich z. B. zu vergeben an Unternehmen, die mehrheitlich von russischen natürlichen oder juristischen Personen gehalten werden. Details dazu gibt Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vor. Das BMWK stellt auf seiner Website eine zielführende Eigenerklärung zum Download zur Verfügung. Die Eigenerklärung kann als besondere Bedingung für die Auftragsausführung in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden und sollte sich auch aus der Auftragsbekanntmachung ergeben.
  • Abfrage beim zentralen Wettbewerbsregister: Seit dem 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber ab einem Vergabevolumen von 30.000 € verpflichtet, für den wirtschaftlichsten Bieter vor Zuschlag eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchzuführen (§ 6 WRegG). Unterhalb des Grenzwertes besteht ein Abfragerecht. Die Nutzung des Webportals beim Bundeskartellamt setzt eine Registrierung voraus. Hier finden Sie Details zum Registrierungsprozess.
  • Vergabestatistik nach § 98 GWB: Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich an die Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt zu übermitteln. Für die Übermittlung ist eine Registrierung erforderlich. Einen Leitfaden zur Übermittlung der Daten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegeben, wir stellen ihn Ihnen zum Download bereit: Leitfaden Vergabestatistik für Vergabeverfahren vom BMWE