Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte für die Jahre 2026 und 2027
Die EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben wurden zum 01.01.26 leicht abgesenkt.
Für öffentliche und damit auch kommunale Auftraggeber gelten für die beiden Jahre 2026 und 2027 folgende Netto-Werte
- Bauaufträge: 5.404.000 € (bisher 5.538.000 €)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 216.000 € (bisher 221.000 €)
Hintergrund: Die Schwellenwerte werden regeläßig neu definiert, um Wechselkursschwankungen auszugleichen. Die Berechnung erfolgt über ein rein mathematisches Verfahren.
Derzeit befasst sich die Europäische Kommission mit einer Reform der Vergaberichtlinien. Die Regeln sind inzwischen äußerst komplex geworden. Das führt dazu, dass Vergabeverfahren häufig zu lange dauern und die Handlungsfähigkeit der Vergabestellen einschränken. Wichtige Investitionen werden hierdurch verzögert. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass öffentliche Ausschreibungen bei entsprechender fachlicher Unterstützung und Erfahrung in der Durchführung von Vergabeverfahren rechtssicher und zügig umgesetzt werden können.
Wann und in welchem Umfang der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht wird, bleibt abzuwarten.
