Neue EU-Schwellenwerte

Im Zweijahresrhythmus prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Die Änderungen der Schwellenwerte sind abhängig von Wechselkurswirkungen, die auf Verpflichtungen der EU nach dem Government Procedure Agreement (GPA) beruhen.

Am 18.12.2017 wurden die Durchführungsverordnungen veröffentlicht, nach denen die geänderten Schwellenwerte zum 1.1.2018 Anwendung finden. Öffentliche Auftraggeber müssen dann für Dienst- und Lieferaufträge als Schwellenwert 221.000 € (zuvor 209.000 €) berücksichtigen.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um Nettowerte. Bei Aufträgen mit längeren Laufzeiten muss der Jahreswert entsprechend multipliziert werden. Bei Reinigungsleistungen setzt der Rechnungshof bei der Berechnung des Vergabevolumens z. B. 4 Jahre an.