Keine Ausschreibung erforderlich durch KIS-Gutachten

Referenzschreiben der Stadt Regen:

“Die Stadt Regen beabsichtigte, die externen Reinigungsleistungen für die städtischen Liegenschaften (Unterhalts- und Glasreinigung) neu auszuschreiben. Die Stadt Regen hat Ihr Unternehmen beauftragt, uns bei dieser Ausschreibung zu unterstützen und diese rechtssicher durchzuführen.

Entscheidende Argumente für die Beauftragung Ihres Unternehmens waren von unserer Seite das dargestellte risikolose Modell einer erfolgsabhängigen Honorierung und andererseits auch die von Ihnen nachgewiesene Erfahrung mit derartigen Ausschreibungen.

Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen zur Gebäudereinigung in den Liegenschaften der Stadt Regen (Verträge, Preise, Revierpläne, Reinigungsrhythmen, etc.) kamen Sie zu dem Ergebnis, dass bei einer Neuausschreibung der gesamten Reinigungsleistungen gegenüber dem derzeitigen Zustand mit Mehrkosten zu rechnen ist und diese somit aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen ist. Ihre Einschätzung haben wir im Stadtrat Regen zur Kenntnis gegeben, woraufhin sich der Stadtrat Regen gegen eine Neuausschreibung der Gebäudereinigungsleistungen aussprach. Ihren Abschlussbericht haben wir auch der Rechtsaufsichtsbehörde zukommen lassen.

In Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde vonseiten der Stadt Regen daraufhin die Entscheidung herbeigeführt, auf eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen aufgrund zu erwartender erheblicher Mehrkosten zu verzichten.

Ihre Analyse wurde nach Bereitstellung der Unterlagen schnell und kompetent erstellt. Aufgrund Ihrer Ergebnisanalyse, wonach bei einer Neuausschreibung kein Einsparpotential erzielt werden kann, wurde das Projekt letztlich einvernehmlich ohne Honorarvergütung für Ihr Unternehmen beendet.

Die Kommunikation und Kooperation war jederzeit vertrauensvoll und partnerschaftlich. Eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen können wir uneingeschränkt empfehlen.”