Energieeffizienz-Pflicht für VOL

27.10.2011

tl_files/kis/images/content/newsletter/1011_Paragraph.jpgSeit dem 20.08.2011 gilt die "Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge". Dahinter verbirgt der deutsche Gesetzgeber eine Erweiterung der bereits bestehenden Beschaffungsregeln um das Kriterium der Energieeffizienz. Sie ist für die Erstellung der Leistungsbeschreibung relevant und gilt für EU-weite Vergaben öffentlicher Aufträge oberhalb von 193.000 Euro. „Die Energieeffizienz sollte auch bei Vergaben unterhalb dieses Werts berücksichtigt werden“, erklärt Roland Mayer, geschäftsführender Gesellschafter von KIS. „Wir begutachten Ausschreibungen schon seit Jahren u. a. auch hinsichtlich der Energieeffizienz.“ Mit der Erweiterung der Vergabeverordnung sollen Produkte und Dienstleistungen bevorzugt werden, die das höchste Leistungsniveau erfüllen und zur höchsten Effizienzklasse zählen.

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